VERHALTENSKODEX

zur sozialen Verantwortung der ENCORE-Gruppe

ENCORE1 definiert sich als ein äußerst kundenorientiertes Unternehmen. Die Kundenzufriedenheit ist ein besonderer Schwerpunkt der Unternehmenstätigkeit. Darüber hinaus sieht ENCORE eine besondere Verantwortung in der persönlichen und beruflichen Entwicklung seiner MitarbeiterInnen. Maßstab für jegliches Handeln im Unternehmen ist letztlich der wirtschaftliche Erfolg, der die Basis für die weitere Entwicklung von Unternehmen und MitarbeiterInnen bildet. Im Hinblick auf die soziale Verantwortung von Unternehmen, Management und MitarbeiterInnen unterstützt ENCORE regional und national soziales Engagement (international meist als CSR² bezeichnet) und engagiert sich für den Umweltschutz. Der vorliegende Verhaltenskodex zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (nachfolgend „CoC“ genannt) gibt einen Leitfaden dafür, was dies insbesondere im Hinblick auf Arbeitsbedingungen, Sozial- und Umweltverträglichkeit sowie Transparenz, vertrauensvolle Zusammenarbeit und Dialog bedeutet.

1.Grundlegendes Verständnis von sozial verantwortlicher Unternehmensführung

Dieser CoC basiert auf einem gemeinsamen Grundverständnis von sozial verantwortlicher Unternehmensführung. Dies bedeutet, dass alle MitarbeiterInnen von ENCORE Verantwortung übernehmen und die Folgen ihrer unternehmerischen Entscheidungen und Handlungen in ökonomischer, technologischer sowie sozialer und ökologischer Hinsicht berücksichtigen und einen angemessenen Interessenausgleich herbeiführen. ENCORE leistet an den Standorten, an denen die Unternehmensgruppe tätig ist, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Spielräume einen freiwilligen Beitrag zum Wohlergehen der globalen Gesellschaft. Wir lassen uns dabei von universellen ethischen Werten und Prinzipien leiten, insbesondere von Integrität und Rechtschaffenheit sowie der Achtung der Menschenwürde.

2. Geltungsbereich

2.1 Dieser CoC gilt für alle Niederlassungen und Geschäftseinheiten von ENCORE.

2.2 ENCORE verpflichtet sich, die Einhaltung der Inhalte dieses CoC auch bei Lieferanten und in der weiteren Wertschöpfungskette im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten und Handlungsfelder zu fördern.

3. Eckpunkte einer sozial verantwortlichen Unternehmensführung

3.1 Einhaltung von Gesetzen

ENCORE hält sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen wir tätig sind. Verstöße jeglicher Art schaden dem Ruf unseres Unternehmens und können darüber hinaus zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen für das Unternehmen oder die handelnden Personen führen. Von allen MitarbeiterInnen wird erwartet, dass sie die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten. Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen können Sanktionen wie arbeitsrechtliche Maßnahmen, aber auch Schadenersatz und sogar strafrechtliche Konsequenzen für das Unternehmen, Dritte oder sanktionierende Institutionen nach sich ziehen. Für Länder mit einem schwachen institutionellen Rahmen prüft ENCORE sorgfältig, welche Geschäftspraktiken des Heimatlandes zur Unterstützung einer guten Unternehmensführung eingesetzt werden sollten.

3.2 Integrität und Organisatorische Führung

3.2.1 ENCORE stützt sein Handeln auf universelle ethische Werte und Prinzipien, insbesondere auf Integrität, Achtung der Menschenwürde, Offenheit und Nichtdiskriminierung von Religion, Weltanschauung, Geschlecht und ethnischer Herkunft.

3.2.2 ENCORE lehnt Korruption und Bestechung im Einklang mit der einschlägigen UN-Konvention ab. Wir fördern angemessene Transparenz, Integrität und verantwortungsvolle Führung und Kontrolle im Unternehmen.

3.2.3 ENCORE strebt nach nicht störenden und akzeptierten Geschäftspraktiken und fairem Wettbewerb. Im Wettbewerb orientiert es sich an professionellem Verhalten und Qualitätsarbeit. Mit den Aufsichtsbehörden pflegen wir ein partnerschaftliches und vertrauensvolles Verhältnis.

3.2.4 ENCORE führt Bücher (Konten) in Übereinstimmung mit den geltenden Rechnungslegungsvorschriften und Steuergesetzen und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen.

3.3 Verbraucherinteressen

Was die Verbraucherinteressen anbelangt, so hält ENCORE die Verbraucherschutzvorschriften und angemessene Verkaufs-, Marketing- und Informationspraktiken ein. In dieser Hinsicht schützen wir besonders schutzbedürftige Gruppen, einschließlich Minderjähriger.

3.4 Kommunikation

ENCORE bzw. die Geschäftsführer kommunizieren offen und dialogorientiert über die Anforderungen dieses CoC und dessen Umsetzung gegenüber MitarbeiterInnen, Kunden, Lieferanten und anderen Interessengruppen und Stakeholdern. Alle Dokumente werden ordnungsgemäß erstellt, nicht unzulässig verändert oder vernichtet und ordnungsgemäß aufbewahrt. Betriebsgeheimnisse und Geschäftsinformationen werden sensibel und vertraulich behandelt.

3.5 Menschenrechte

ENCORE ist der Förderung der Menschenrechte verpflichtet. Wir respektieren die Menschenrechte in Übereinstimmung mit der UN-Menschenrechtscharta, insbesondere die folgenden:

3.5.1 Privatsphäre: Der Datenschutz ist in Übereinstimmung mit der EU-DSGVO und den geltenden nationalen Datenschutzgesetzen und -vorschriften verankert, die ENCORE einhält.

3.5.2 Gesundheit und Sicherheit: ENCORE ergreift an allen Arbeitsplätzen die notwendigen Maßnahmen, um Unfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden und sorgt für die Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften. Die MitarbeiterInnen von ENCORE halten sich nach bestem Wissen und Gewissen an die einschlägigen Vorschriften und Anforderungen und erhalten regelmäßige Schulungen zum Thema Gesundheit und Arbeitssicherheit. Wir haben ein Arbeitssicherheitsgremium implementiert und leisten Unterstützung zum Thema mentale Gesundheit in Form von Arbeitsgruppen und diversen Programmen, bei welchen Diskretion bewahrt wird. Außerdem stellen wir sicher, dass alle notwendigen Genehmigungen und Lizenzen sowie Inspektions- und Testberichte vorhanden und auf dem neuesten Stand sind.

3.5.3 Belästigung: ENCORE setzt sich dafür ein, dass jeder Mitarbeiter / jede Mitarbeiterin mit Würde und Respekt behandelt wird und in einem Arbeitsumfeld arbeiten kann, das frei von körperlichen Schäden und sexueller, psychologischer oder verbaler Belästigung ist. Hinweisen auf Verstöße wird unverzüglich nachgegangen, wobei die Interessen der Opfer und Zeugen geschützt werden.

3.5.4 Meinungsfreiheit: Schutz und Gewährung des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung.

3.6 Arbeitsbedingungen

ENCORE hält sich an die folgenden Kernarbeitsnormen der ILO³ und die EU-Richtlinie 2019/1152 „Arbeitsbedingungenrichtlinie“:

3.6.1 Kinderarbeit: Das Verbot von Kinderarbeit, d. h. der Beschäftigung von Personen unter 15 Jahren, es sei denn, die örtliche Gesetzgebung sieht höhere Altersgrenzen vor.4

3.6.2 Zwangsarbeit: Das Verbot von Zwangsarbeit jeglicher Art.5

3.6.3 Gesetz über Entlohnung und Mindestlöhne: Die Arbeitsstandards hinsichtlich der Entlohnung, insbesondere hinsichtlich der Höhe der Entlohnung in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften. Wir erklären hiermit, dass wir alle geltenden Mindestlohngesetze einhalten. Löhne, Gehälter, Sozialleistungen und andere Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben (z.B. bezahlte Krankheitstage, krankheitsbedingte Fehlzeiten oder Urlaubstage) werden von uns entsprechend der gesetzlichen Regelungen nach Ablauf jeder Lohnperiode direkt beglichen. Überstunden werden entsprechend der vereinbarten Regelungen (i.d.R. Arbeitsvertrag, ansonsten Arbeitszeitgesetz) vergütet. Eine Gehaltsabrechnung, die angemessene Informationen zur Überprüfung der Vergütung für die geleistete Arbeit für jede Lohnperiode enthält, wird für jede Lohnperiode erstellt und den MitarbeiterInnen ausgehändigt. Für den Einsatz von befristeten oder externen MitarbeiterInnen gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen und Vorschriften.

3.6.4 Rechte der Arbeitnehmer: Achtung des Rechts der Arbeitnehmer auf Vereinigungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Tarifverhandlungen, soweit dies im jeweiligen Land rechtlich zulässig und möglich ist.

3.6.5 Nicht-Diskriminierung: ENCORE sichert eine nicht-diskriminierende Behandlung aller MitarbeiterInnen zu.6

3.7 Arbeitszeiten

3.7.1 Wir tragen dafür Sorge, dass die geltenden Arbeitszeitregelungen eingehalten werden. Dazu gehört, dass die tatsächliche Arbeitszeit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit entspricht. Alle darüber hinaus geleisteten Überstunden werden von MitarbeiterInnen auf freiwilliger Basis geleistet und sollten eine Arbeitswoche von maximal 48 Stunden nicht überschreiten.

3.7.2 ENCORE unterbreitet jedem Mitarbeiter / jeder Mitarbeiterin mind. eine 24-Stunden-Pause pro Woche und hält sich an die Arbeitsnormen bezüglich der maximal zulässigen Arbeitszeit.

3.8 Firmeneigentum

Das Eigentum von ENCORE ist mit Sorgfalt zu behandeln. Einrichtungsgegenstände, Büromaterial oder IT-Geräte sind pfleglich zu behandeln und sachgerecht zu verwenden. Verbrauchsmaterialien sind sparsam zu verwenden.

3.9 Schutz der Umwelt

ENCORE hält die für seine Tätigkeit geltenden Umweltstandards ein und handelt an allen Standorten umweltbewusst. Darüber hinaus gehen wir verantwortungsvoll mit den natürlichen Ressourcen gemäß den Grundsätzen der Rio-Deklaration um.7 ENCORE möchte darüber hinaus einen positiven Beitrag leisten und engagiert sich gem. Sustainability Policy unter https://www.encore-emea.com/de/sustainbility-page/.

3.10 Offenlegung und Vertraulichkeit von Informationen

ENCORE verpflichtet sich, vertrauliche und / oder persönlich identifizierbare Informationen in Übereinstimmung mit der internationalen Politik der OECD und der Europäischen Datenschutzkonvention (EU DSGVO) zu behandeln und Informationen über Geschäftsbeziehungen, geistiges Eigentum, finanzielle Lage, Geschäftsentwicklung und / oder andere relevante Informationen, die als vertrauenswürdig zu betrachten sind, vertraulich zu behandeln. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen wird ENCORE solche Informationen im Rahmen einer Vertraulichkeitsvereinbarung oder Geheimhaltungsverpflichtung gesondert behandeln.

3.11 Bürgerschaftliches Engagement

ENCORE trägt zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung des Landes und der Region bei, in der es tätig ist, und fördert entsprechende ehrenamtliche Aktivitäten seiner MitarbeiterInnen.

3.12 Spenden

Alle Spenden im Namen von ENCORE und der mit ihr verbundenen Unternehmen sind der Geschäftsführung / dem CFO zur Genehmigung vorzulegen. Spenden an politische oder parteinahe Stiftungen oder Institutionen sind nicht zulässig.

3.13 Einladungen und Geschenke

ENCORE-MitarbeiterInnen nehmen Einladungen und Geschenke, die den Charakter eines persönlichen Vorteils haben, nicht an oder behandeln sie – sofern die Annahme unvermeidbar ist – entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

4. Umsetzung und Durchsetzung

ENCORE unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, die in diesem CoC beschriebenen Grundsätze und Werte kontinuierlich umzusetzen und anzuwenden. Vertragspartner sollen auf Anfrage und auch im Rahmen der Gegenseitigkeit über die wesentlichen Maßnahmen informiert werden, damit nachvollziehbar wird, wie die Einhaltung dieser CoC-Grundsätze gewährleistet wird. Ein Anspruch auf die Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, wettbewerbsrelevanten oder sonst schützenswerten Informationen, besteht nicht.

1 ‚ENCORE‘ – ENCORE EMEA und seine Niederlassungen und Geschäftseinheiten
2 CSR = Soziale Verantwortung der Unternehmen
3 ILO = Internationale Arbeitsorganisation
4 ILO-Übereinkommen Nr. 138 von 1973 und ILO-Übereinkommen Nr. 182 von 1999
5 IAO-Übereinkommen Nr. 29 von 1930 und IAO-Übereinkommen Nr. 105 von 1957
6 IAO-Übereinkommen Nr. 111 von 1958
7 Die 27 Grundsätze der „Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung“ von 1992 als Ergebnis der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro

Stand: 30.11.2022