ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – EMEA – ENCORE

  1. DEFINITIONEN UND RECHT 

1.1. „das Unternehmen“ bezeichnet die im Angebot genannte juristische Person 

1.2. „das Equipment“ bezeichnet Waren, Komponenten und andere Gegenstände, die vom Unternehmen gemietet oder verkauft werden, oder Teile davon 

1.3. „der Kunde“ ist die Person, Firma, Körperschaft oder öffentliche Einrichtung, die das Equipment mietet oder kauft. Jede Person, die vorgibt, im Namen des Kunden zu handeln, ist durch den Vertrag gebunden. 

1.4. „Veranstaltung“ bezieht sich auf die Veranstaltung, für die der Kunde das Equipment und/oder die Dienstleistungen mieten soll. 

1.5. „Zinsen“ sind Zinsen, die gemäß Ziffer 8.2 berechnet werden. 

1.6. Der Vertrag ist gemäß den Gesetzen des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, auszulegen und anzuwenden, und die Vertragsparteien erklären sich damit einverstanden, sich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte zu unterwerfen. 

 

  1. BEDINGUNGEN FÜR WET HIRE (FULL SERVICE – VERMIETUNG VON EQIPMENT UND ARBEIT UND/ODER ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN) 

2.1. Gebühren 

2.1.1. Die Mietgebühren beginnen ab dem im Vertrag angegebenen Datum und sind für die Dauer der Miete zu zahlen 

2.2. Mietzeitraum 

2.2.1. Der Mietzeitraum beginnt an dem im Vertrag angegebenen Datum und dauert für den im Vertrag angegebenen Zeitraum und endet am letzten Tag des Mietzeitraums zu der im Angebot angegebenen Uhrzeit 

2.3. Die Verantwortung des Kunden 

2.3.1. Die Verantwortung des Kunden für das Equipment beginnt mit dem Erhalt des Equipments durch den Kunden oder seinen Vertreter oder mit der Lieferung und endet, wenn der Kunde im Besitz der uneingeschränkten Quittung des Unternehmens für die Rückgabe des gesamten Equipments ist 

2.3.2. Der Kunde darf das Equipment zu keinem Zeitpunkt verkaufen, veräußern oder anderweitig die Kontrolle über sie abgeben oder dies versuchen 

2.4. Spezifikation des Equipments 

2.4.1. Alle vom Unternehmen herausgegebenen Beschreibungen und Spezifikationen, Zeichnungen und Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd und sollen nur eine allgemeine Vorstellung von den Waren vermitteln, auf die sie sich beziehen, und sind nicht Bestandteil des Vertrags. Aufgrund der ständigen Weiterentwicklung behält sich das Unternehmen das Recht vor, Spezifikationen ohne vorherige Ankündigung zu ändern. 

2.5. Verwendung des Equipments 

2.5.1. Das Personal des Unternehmens oder seine ordnungsgemäß ernannten Partner müssen das gesamte Equipment handhaben und bedienen. 

2.5.2 Das Equipment darf weder vom Kunden noch von einer anderen Partei betrieben, bewegt, gelagert oder gewartet werden, es sei denn, dies wurde vorher schriftlich von der Firma genehmigt. Dem Kunden können zusätzliche Kosten entstehen, wenn das Equipment von nicht autorisiertem Personal bewegt oder verlegt wird. 

2.5.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass dem Unternehmen vor, während und/oder nach der Veranstaltung zum Zwecke der Einstellung/Abschaltung, der Wartung und der Routineüberprüfung jederzeit freier Zugang zum Equipment gewährt wird. 

2.5.4. ArbeitssätzeIn diesem Kostenvoranschlag sind, sofern nicht ausdrücklich angegeben, die folgenden Posten nicht enthalten: Transport der Besatzung, Unterbringung und Parken vor Ort. Alle Überstunden werden mit dem 1,5-fachen des Stundensatzes für die Stelle (Tagessatz geteilt durch acht) für mehr als acht Stunden und mit dem 2-fachen des Stundensatzes für mehr als 16 Stunden abgerechnet. Die Mitarbeiter des Unternehmens müssen zwischen den Arbeitsperioden eine obligatorische 11-stündige Pause einlegen. 

 

  1. BEDINGUNGEN FÜR DRY HIRE (NUR VERLEIH VOM EQUIPMENT) 

3.1. Gebühren 

3.1.1. Die Mietgebühren beginnen ab dem im Vertrag angegebenen Datum und sind für die Dauer der Miete zu zahlen 

3.1.2. Das Equipment muss zu dem im Vertrag angegebenen Datum in einem sauberen und gebrauchsfähigen Zustand zurückgegeben werden, und der Kunde muss eine Quittung des Unternehmens erhalten 

3.1.3. Es fallen zusätzliche Gebühren in Höhe des vollen Tagesmietpreises sowie Folgeschäden an, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird oder das Equipment anderen Kunden nicht zur Verfügung steht. 

3.1.4. Alle Kabel müssen aufgerollt und mit Klebeband versehen zurückgegeben werden, andernfalls wird eine Gebühr pro Kabel erhoben 

3.1.5. Das Unternehmen stellt gegebenenfalls Ersatzlampen mit dem Equipment zur Verfügung. Diese und alle Lampen, die sie ersetzen, müssen mit dem Equipment zurückgegeben werden, und im Falle eines Ausfalls werden die vollen Ersatzkosten berechnet. 

3.2. Mietzeitraum 

3.2.1. Der Mietzeitraum beginnt um 7:00 Uhr morgens an dem im Vertrag angegebenen Datum, dauert für den im Vertrag angegebenen Zeitraum und endet um Mitternacht am letzten Tag des Mietzeitraums, sofern im Angebot nicht anders angegeben 

3.3 Die Verantwortung des Kunden 

3.3.1. Die Verantwortung des Kunden für das Equipment beginnt mit dem Erhalt des Equipments durch den Kunden oder seinen Vertreter oder mit der Lieferung und endet, wenn der Kunde im Besitz der uneingeschränkten Quittung des Unternehmens für die Rückgabe des gesamten Equipments ist 

3.3.2. Der Kunde darf zu keiner Zeit das Equipment verkaufen, veräußern oder anderweitig die Kontrolle über sie abgeben oder dies versuchen 

3.3.3 Der Kunde gewährleistet, dass jeder, der das Equipment benutzt, ordnungsgemäß in deren sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb eingewiesen wurde und stellt sicher, dass jeder Benutzer im Besitz des erforderlichen Schulungsmaterials ist und darüber hinaus nicht zulässt, dass das Equipment missbraucht wird. 

3.3.4. Der Kunde wird das Unternehmen jederzeit in vollem Umfang für alle Kosten, Haftungen, finanziellen Verluste, Ansprüche oder Verfahren in Bezug auf Personenschäden oder Schäden an oder Verlust von Eigentum entschädigen, die aus oder in Verbindung mit der Lieferung, Vermietung, Nutzung, Nichtnutzung, Wiederinbesitznahme, Abholung, Rückgabe oder Nichtrückgabe des Equipments entstehen. 

3.3.5. Nichts in dieser Klausel beeinträchtigt die gesetzlichen Rechte der Kunden oder soll eine Haftung ausschließen, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann. 

3.4. Elektrische Geräte 

3.4.1. Alle elektrischen Geräte sollten mit den eingebauten Steckern und/oder Steckdosen verwendet werden. 

3.4.2. Die Geräte darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht verändert werden. 

3.4.3. Der Kunde ist zu jeder Zeit dafür verantwortlich, für eine ordnungsgemäße Stromversorgung der Geräte zu sorgen und sicherzustellen, dass die Geräte zu jeder Zeit ordnungsgemäß geerdet sind. Schäden an den Geräten, die durch eine falsch angeschlossene oder gestörte Stromversorgung entstehen, werden in Rechnung gestellt. 

3.5. Wartung des Equipments und Berichterstattung 

3.5.1. Der Kunde sorgt dafür, dass das Equipment während der Mietzeit funktionsfähig und sauber bleibt 

3.5.2 Jede Panne oder nicht zufriedenstellende Funktion des Equipments ist dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen. 

3.6. Wartung des Equipments und Berichterstattung 

3.6.1. Der Kunde darf unter keinen Umständen versuchen, das Equipment ohne vorherige Genehmigung durch das Unternehmen zu reparieren 

3.6.2. Jede beschädigtes oder mangelhaftes Equipment muss auf Kosten des Kunden zur Überprüfung an das Unternehmen zurückgeschickt werden. 

3.6.3. Wenn das Equipment in einen Unfall verwickelt ist, der zu Schäden an des Equipment  oder anderem Eigentum oder zu Verletzungen von Personen führt, muss der Kunde das Unternehmen unverzüglich benachrichtigen 

3.6.4. Das Equipment darf nicht ohne vorherige Zustimmung des Unternehmens von dem ursprünglich vom Kunden angegebenen Standort oder von einem später genehmigten Standort entfernt werden 

3.7. Kompatibilität des Equipments 

3.7.1. Der Kunde muss sicherstellen, dass das Equipment kompatibel ist und sicher mit jedem anderen vom Kunden verwendeten Equipment verwendet werden kann 

3.7.2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Equipment für seine Zwecke geeignet ist. 

3.7.3. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Geräte mit einem ähnlichen Design wie die angegebenen Geräte zu liefern. 

3.7.4. Alle vom Unternehmen herausgegebenen Beschreibungen und Spezifikationen, Zeichnungen und Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd und sollen nur eine allgemeine Vorstellung von den Waren vermitteln, auf die sie sich beziehen, und sind nicht Bestandteil des Vertrags. Aufgrund der ständigen Weiterentwicklung behält sich das Unternehmen das Recht vor, Spezifikationen ohne vorherige Ankündigung zu ändern. 

  1. BEDINGUNGEN, DIE SOWOHL FÜR DRY ALS WET HIRE GELTEN 
  1. 1. Akzeptanz

Die Angebote sind für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem angegebenen Datum gültig. Wird ein Angebot nicht innerhalb dieses Zeitraums angenommen, unterzeichnet und an das Unternehmen zurückgeschickt, ist es ungültig und alle Preise können geändert werden. 

4.2. Schätzung 

Die Kostenvoranschläge werden auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen erstellt und stellen lediglich eine Schätzung des bereitzustellenden Equipments und Dienstleistungen dar. Für den Fall, dass der tatsächliche Umfang des Equipments, der Dienstleistungen, der Arbeit und der damit verbundenen Waren, die in Verbindung mit der Veranstaltung bereitgestellt werden, größer ist als der in einem Angebot angegebene Betrag, werden dem Kunden dieses zusätzliche Equipment, Dienstleistungen und/oder Arbeit zu den geltenden Standardsätzen des Unternehmens in Rechnung gestellt. Alle Arbeits-, Mehrwertsteuer-, Transport-, Versand- und Abfertigungskosten, Kosten für die Beförderung und Unterbringung des Personals, Tagessätze und Stromkosten (falls für die Veranstaltung zutreffend) werden geschätzt und die endgültigen Beträge werden bei der endgültigen Rechnungsstellung berechnet und fällig. 

4.3. Versicherung 

4.3.1. Der Kunde stimmt zu, dem Unternehmen die vollen Kosten für verlorene, gestohlene oder über das wirtschaftliche Reparatur hinaus beschädigte Equipment zu zahlen (ohne Abzug für Abnutzung oder Alter) 

4.3.2. Der Kunde muss die Waren gegen die oben genannte Haftung versichern 

4.3.3. Alle Gelder, die der Kunde von einer Versicherungsgesellschaft oder einem Dritten zur Begleichung eines Anspruchs erhält, werden vom Kunden treuhänderisch verwaltet und auf Verlangen an das Unternehmen gezahlt, soweit eine solche Zahlung gemäß dieser Klausel fällig ist 

4.3.4. Der Kunde darf ohne die ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens keinen Vergleich schließen oder eine Forderung begleichen 

4.3.5. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Geräten, die nicht mehr wirtschaftlich repariert werden können, hat der Kunde eine Gebühr in Höhe des vollen Tagessatzes zuzüglich Zinsen und Folgeschäden zu zahlen, bis die Geräte ersetzt werden. 

4.4. Beendigung der Einstellung 

4.4.1 Das Unternehmen ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und das Equipment zurückzunehmen wenn zu irgendeinem Zeitpunkt 
(a) der Kunde gegen diese Bedingungen verstößt; oder
(b) der Kunde Maßnahmen ergreift oder eine Handlung vornimmt oder ein Verfahren einleitet, bei dem die Zahlungsfähigkeit des Kunden nach vernünftiger Einschätzung des Unternehmens in Zweifel gezogen wird.
Eine solche Kündigung hat keinen Einfluss auf das Recht der Firma, vom Kunden Gelder zurückzufordern, die im Rahmen dieses Vertrages geschuldet werden, sowie auf Folgeschäden oder Schadensersatz wegen Vertragsverletzung. 

4.4.2 Der Kunde ermächtigt das Unternehmen hiermit, jedes Grundstück zu betreten, auf dem das Unternehmen nach vernünftigem Ermessen Equipmentgegenstände vermutet, und das Unternehmen darf die Equipmentgegenstände nach eigenem Ermessen zurückholen und entfernen 

4.4.3 Der Kunde ermächtigt hiermit das Unternehmen (ungeachtet späterer gegenteiliger Anweisungen nach dem Datum des Vertragsbeginns), alle dem Unternehmen ordnungsgemäß geschuldeten Beträge, die sich aus einem Verstoß gegen diese Bedingungen ergeben, von allen Kreditkarten-, Debitkarten- oder Belastungskontodaten, die sich im Besitz des Unternehmens befinden, abzuziehen. 

4.5. Annullierung des Vertrags 

4.5.1 Kündigungsmitteilungen müssen schriftlich erfolgen und beim Vertreter des Unternehmens eingehen, bevor sie wirksam werden. 

4.5.2 Für den Fall, dass der Kunde den Vertrag kündigt, gilt Folgendes: 

– im Falle einer schriftlichen Stornierung 30 Tage vor Mietbeginn werden 0 % des Mietpreises zuzüglich der dem tatsächlich entstandenen Kosten fällig  

– im Falle einer Stornierung zwischen 29 und 10 Tagen vor Mietbeginn sind 50 % des Vertragswerts oder der Gesamtbetrag der bis dahin angefallenen Kosten zu zahlen, je nachdem, welcher Betrag höher ist  

– im Falle einer Stornierung 10 Tage oder weniger vor Mietbeginn werden 100 % des Vertragswerts fällig. 

4.5.3. Wenn Kulissen, Gobos oder andere Gegenstände als Teil des Vertrags entworfen oder hergestellt werden, fällt unabhängig vom Datum der Stornierung eine zusätzliche Stornogebühr in Höhe der direkten und indirekten Kosten an, die dem Unternehmen oder seinen verbundenen Unternehmen bei der Beschaffung und/oder Herstellung solcher kundenspezifischen Materialien entstehen, zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 15 %. 

4.5.4 Die Stornogebühren werden sofort nach einer solchen Stornierung durch den Kunden fällig. 

4.5.5. Die Verschiebung eines vereinbarten Termins wird als Annullierung betrachtet. 

4.6. Eigentumsverhältnisse 

Das Unternehmen behält sich alle Eigentumsrechte an dem Equipment und dem dazugehörigen Zubehör vor. 

 

  1. KREATIVE DIENSTLEISTUNGEN 

Content-Produktion / kundenspezifische Medien (z.B. Grafiken / Artwork, Videos, 3D-Visualisierungen usw.) 

  1. Kleinere Anpassungen (z.B. Farben, Rechtschreibfehler etc.) sind in den im Angebot aufgeführten Kosten enthalten. Größere Anpassungen/Korrekturen, die einen über die Projektkostenkalkulation hinausgehenden Mehraufwand bedeuten, sind zwischen den Parteien zu vereinbaren und werden ggf. auf Basis der geltenden Tages- bzw. Stundensätze über einen schriftlichen Nachtragsauftrag nachberechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 
  1. Kosten für z.B. Lagermaterial/Lizenzen, Shooting(s), Produktion/Druck, Kurier/Transport, Reisekosten („Fremdkosten/Auslagen“) sind nur im Angebot enthalten, wenn sie in den Angebotspositionen ausgewiesen sind. Je nach Konzept/Umsetzung etc. können zusätzliche Kosten für die vorgenannten Aufwendungen anfallen, wenn sie nicht bereits im Angebot aufgeführt sind. In jedem Fall werden die externen Kosten mit dem Kunden im Voraus vereinbart. 
  1.  die Firma vom Kunden zur Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Eigentum aufgefordert und beauftragt, was die Einholung von Nutzungsrechten voraussetzt, erfolgt die Einholung von Rechten Dritter jeglicher Art, einschließlich der Anmeldung bei der GEMA, in eigener Verantwortung im Namen und auf Rechnung des Kunden. Das Unternehmen wird im Falle einer Verletzung von Rechten Dritter schadlos gehalten. 
  1. Die Überlassung offener Arbeitsdateien durch das Unternehmen ist nicht inbegriffen und bedarf gegebenenfalls einer gesonderten Vereinbarung oder Vergütung. 
  1. Angebote und Verträge enthalten projektspezifische Konzepte mit eingeschränkten Nutzungsrechten. Unbeschränkte Nutzungsrechte sind hierfür kostenpflichtig und werden im Angebot gesondert ausgewiesen und berechnet. Die Übertragung von Nutzungsrechten bezieht sich grundsätzlich ausschließlich auf das fertige Produkt (den Content/Output), das für den Auftraggeber zur Nutzung im Rahmen des Auftrags erstellt wurde. 
  1. Das Unternehmen ist berechtigt, projektspezifische Konzepte im eigenen Interesse weiterzuverwenden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird oder keine ausschließlichen Nutzungsrechte schriftlich vereinbart werden. 

 

  1. BEDINGUNGEN FÜR DEN VERKAUF 

6.1. Risiko im Titel 

6.1.1. Die Gefahr am Equipment geht sofort bei Lieferung an den Kunden an der im Vertrag angegebenen Lieferadresse oder bei Abholung durch den Kunden auf den Kunden über 

6.1.2. Das Eigentum und der Besitz am Equipment verbleiben beim Unternehmen und das Unternehmen behält sich das Recht vor, über das Equipment zu verfügen, bis der Preis vollständig bezahlt ist. 

6.1.3. Ist ein Teil der Zahlung überfällig oder verstößt der Kunde gegen eine dieser Bedingungen oder unternimmt der Kunde oder ein Dritter Schritte oder Handlungen, die nach Ansicht des Unternehmens Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen, kann das Unternehmen (unbeschadet seiner sonstigen Rechte) das Equipment zurückfordern oder weiterverkaufen und zu diesem Zweck das Eigentum des Kunden oder eines Dritten betreten. 

6.2. Quittung 

6.2.1. Der Kunde oder eine ordnungsgemäß bevollmächtigte Person im Namen des Kunden erhält und entlädt das Equipment und prüft diese auf Menge und Zustand in Anwesenheit des Spediteurs des Unternehmens 

6.2.2. Jeder Mangel oder jede nicht zufriedenstellendes Equipment muss vom Kunden oder einer ordnungsgemäß bevollmächtigten Person im Namen des Kunden auf dem Lieferschein vermerkt werden, und der Kunde muss dem Unternehmen innerhalb von drei Tagen nach der Lieferung eine schriftliche Bestätigung geben 

6.2.3. Das Unternehmen kann keine Ansprüche wegen eines Mangels oder eines mangelhaften Zustands des Equipments geltend machen, wenn nicht die Bedingung 5.2.2 erfüllt ist. 

6.2.4. Diese Bedingung berührt nicht die gesetzlichen Rechte des Kunden 

6.3. Preis 

Der in Rechnung gestellte Preis ist der zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Preis. Weicht dieser von dem zum Zeitpunkt der Bestellung der Waren angegebenen oder in den Vertrag aufgenommenen Preis ab, wird der Kunde vor der Lieferung darauf hingewiesen. 

  1. VIDEOKONFERENZ & VIDEO / VOICE OVER IP 

Wenn das Unternehmen Audiokonferenz- und/oder Videokonferenz Equipment zur Verfügung stellt, kann das Unternehmen nur für das vom Unternehmen bereitgestellten Equipment verantwortlich sein, es sei denn, dies wurde vorher vereinbart. Die Kommunikation mit Dritten über Telefon- oder ISDN-Leitungen, die Kommunikation über das Internet oder andere Programme und die Nutzung von Konten, die speziell für die Kommunikation zur Durchführung der Fernkonferenz vorgesehen sind, liegen in der Verantwortung des Telekommunikationsanbieters, des Internetanbieters oder, falls nicht vorhanden, des Kunden. Jegliche Probleme mit der Verbindung oder der Aufrechterhaltung der Verbindung liegen außerhalb der Kontrolle des Unternehmens und das Unternehmen kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, es sei denn, dies wurde vorher vereinbart. 

  1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 

8.1. Befugnis zum Abschluss dieses Vertrags 

8.1.1. Der Unterzeichner des Vertrages garantiert, dass er ordnungsgemäß bevollmächtigt ist, den Vertrag im Namen des Kunden abzuschließen, und stellt das Unternehmen hiermit persönlich von allen Verlusten und Kosten frei, die dem Unternehmen entstehen können, wenn dies nicht der Fall ist 

8.1.2 Mit  schriftlichen Annahme eines Angebotes und/oder der Erteilung eines Auftrages kommt ein Vertrag zustande. 

8.2. Zahlung und Zinsen 

8.2.1. Kunden, die noch kein Konto bei der Gesellschaft haben, müssen bei Unterzeichnung des Angebots eine Anzahlung von 50 % leisten, wobei die restlichen 50 % spätestens 30 Tage vor dem Datum der Veranstaltung (oder der Bereitstellung des Equipments im Falle einer reinen Vermietung) zu zahlen sind.
Jede andere Vereinbarung über die Zahlungsbedingungen muss von der Gesellschaft mindestens zehn Tage vor der Veranstaltung schriftlich genehmigt werden
Eine Nichtzahlung kann dazu führen, dass das im Angebot genannte Equipment und Dienstleistungen nicht zur Verfügung gestellt werden. 

8.2.2. Werden Zahlungen nicht am Fälligkeitstag geleistethat das Unternehmen Anspruch auf Zinsen auf den überfälligen Betrag in Höhe des JP Morgan Chase PLC-Basiszinssatzes für den Zeitraum, für den diese Gelder überfällig sind, zuzüglich 4 %, berechnet auf Tagesbasis mit vierteljährlicher Aufzinsung. 

8.2.3. Die Zahlung dieser Zinsen erfolgt unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel des Unternehmens 

8.2.4. Alle rechtlichen oder sonstigen Kosten, die bei der Wiedererlangung von Geld oder Equipment anfallen, sind vom Kunden zu tragen. 

8.2.5. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen hat der Kunde auf Verlangen des Unternehmens den Betrag für die Mietkosten oder den Preis für Waren und/oder Dienstleistungen zu zahlen, der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbart wurde 

8.3. Haftung 

8.3.1. Die Haftung des Unternehmens für Defekte an dem Equipment beschränkt sich auf und übersteigt in keinem Fall:
(a) jegliche Herstellergarantie, die mit dem Gerät verkauft wurde; oder falls es keine gibt
(b) den Ersatz oder die Reparatur des defekten Equipments; oder
(c) nach Wahl des Unternehmens eine Rückerstattung des Preises 

8.3.2. Folgeschäden – Nichts in diesen Bedingungen macht das Unternehmen haftbar für Folgeschäden des Kunden, einschließlich aller Kosten, Haftungsverluste, Ansprüche oder Verfahren, die durch die verspätete Lieferung, die Nichtlieferung, die Untauglichkeit oder die unrechtmäßige Rücknahme des Equipments oder eines Teils davon oder durch einen Ausfall oder Stillstand derselben verursacht werden oder daraus entstehen. 

8.3.3. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: Ungeachtet anderer Bestimmungen ist die Gesamthaftung des Unternehmens gegenüber dem Kunden unter allen Umständen strikt auf einen Betrag begrenzt, der den tatsächlich an das Unternehmen im Zusammenhang mit dem Vertrag gezahlten Gebühren entspricht. Unter keinen Umständen darf die Haftung des Unternehmens diese Gebühren übersteigen. 

8.4. Haftungsfreistellung 

Der Kunde und das Unternehmen verpflichten sich hiermit, die jeweils andere Partei für alle Ansprüche, Verluste, Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten), Schäden und/oder Verletzungen von Eigentum und Personen (einschließlich Todesfällen), die auf fahrlässige Handlungen, Fehler oder Unterlassungen der jeweiligen Partei und ihrer Mitarbeiter, Vertreter, Repräsentanten und Auftragnehmer zurückzuführen sind, zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten. 

8.5. Höhere Gewalt 

Die Nichterfüllung von Vertragsbedingungen durch das Unternehmen aufgrund von Umständen, die sich seiner Kontrolle entziehen, wie z. B. Krieg, Streiks, Brände, Überschwemmungen, höhere Gewalt, behördliche Einschränkungen, Stromausfälle oder Beschädigung oder Zerstörung von Netzwerkeinrichtungen oder Servern, gilt nicht als Nichterfüllung des Mietvertrags. 

8.6. Verletzung von Personen und Beschädigung von Eigentum 

Vorbehaltlich 8.3. oben haftet  Unternehmen nicht für andere Verluste als die, die sich direkt aus Personen- oder Sachschäden ergeben, wenn und nur insoweit solche Verletzungen oder Schäden durch Mängel an des Equipments verursacht werden und wenn ein solcher Mangel durch die Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht wurde 

8.7. Rechte vorbehalten 

8.7.1. Ein Versäumnis des Unternehmens, eine oder alle dieser Bedingungen durchzusetzen, darf nicht als Verzicht auf eines der Rechte des Unternehmens hierunter ausgelegt werden 

8.7.2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. 

8.8. Vertragsbedingungen 

Diese Bedingungen gelten anstelle und unter Ausschluss aller Bedingungen, die der Kunde vorbringt. 

8.9. Lieferung und Beförderung 

8.9.1. Alle angegebenen Lieferfristen sind nur annähernd und wir haften nicht für Verzögerungen bei der Lieferung des Equipments, egal wie diese verursacht werden. 

8.9.2. Die Miet- oder Verkaufspreise beinhalten keine Transportkosten. Alle Kosten, die dem Unternehmen bei der Lieferung oder Rückholung des Equipments oder beim Versuch derselben entstehen, sind vom Kunden zu tragen. 

8.9.3. Wenn Transportkosten vom Unternehmen angegeben werden, beinhalten diese Gebühren nur die Zeit für das Be- oder Entladen neben dem Fahrzeug des Unternehmens an der vom Kunden angegebenen Adresse. Weitere Zeit oder Anwesenheit wird durch den Kunden bezahlt werden 

8.9.4 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, zusätzliche Kosten für die Zustellung und Abholung in Rechnung zu stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Parkgebühren, Wartezeit und Mautgebühren. 

8.9.5  Unternehmen haftet nicht für Schäden, die an einem Kundenfahrzeug beim Be- und Entladen entstehen, und auch nicht für die sichere Beladung des Fahrzeugs. 

8.9.6 Wenn der Kunde Vorkehrungen für die Lieferung und Abholung des Equipments trifft, haftet er für Verlust oder Schäden, die während des Transports des Equipments auftreten. 

8.10. Persönliche Daten 

Die von den Kunden erhobenen persönlichen Daten werden von Encore EDV-mäßig verarbeitet. Sie werden in der Akte des Kunden gespeichert und sind für die Bearbeitung seiner Bestellung unerlässlich. Diese Informationen und persönlichen Daten werden auch zu Sicherheitszwecken aufbewahrt, um den gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen nachzukommen. Sie werden so lange aufbewahrt, wie es für die Ausführung von Bestellungen und eventuellen Garantien erforderlich ist.
Der Inhaber der Datenverarbeitung ist das Unternehmen. Der Zugang zu den personenbezogenen Daten ist streng auf die Mitarbeiter des Inhabers der Datenverarbeitung beschränkt, die aufgrund ihrer Funktion zur Verarbeitung der Daten befugt sind. Die gesammelten Informationen können unter Umständen an Dritte weitergegeben werden, die mit dem Unternehmen vertraglich verbunden sind, um Aufgaben im Rahmen von Unteraufträgen auszuführen, ohne dass die Zustimmung des Kunden erforderlich ist. 

Im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistungen haben Dritte nur begrenzten Zugang zu den Daten und sind verpflichtet, diese gemäß den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten zu verwenden. Abgesehen von den oben genannten Fällen verzichtet das Unternehmen darauf, die Daten ohne vorherige Zustimmung des Kunden zu verkaufen, zu vermieten, abzutreten oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, es ist aus legitimen Gründen dazu gezwungen. 

Wenn die Daten außerhalb der EU übertragen werden sollen, wird der Kunde darüber informiert, und es wird angegeben, welche Garantien zum Schutz der Daten gegeben werden (z. B. Beitritt des externen Dienstleisters zum „Privacy Shield“, Annahme von validierten Schutzklauseln durch die CNIL, Annahme eines Verhaltenskodex, Erhalt einer CNIL-Zertifizierung usw.). 

Gemäß den geltenden Vorschriften hat der Kunde ein Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Übertragbarkeit der ihn betreffenden Daten sowie das Recht, sich der Verarbeitung aus berechtigten Gründen zu widersetzen; diese Rechte kann er ausüben, indem er sich an den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen an dessen Sitz wendet. Im Falle einer Beschwerde kann der Kunde eine Beschwerde an die zuständige Behörde richten. 

8.11. Urheberrecht 

8.11.1. Das Unternehmen weist den Kunden darauf hin, dass das Abspielen oder Zeigen von urheberrechtlich geschütztem Material in Fällen, in denen der Kunde oder eine von ihm bevollmächtigte Person nicht im Besitz der entsprechenden Lizenz des Urheberrechtsinhabers ist, eine Verletzung des Urheberrechts darstellt und er dafür schadenersatzpflichtig werden kann 

8.11.2. Der Kunde garantiert durch die Annahme der Lieferung von Ton- oder Bildwiedergabegeräten, dass er die entsprechende Lizenz für die besagte Aufführung, Wiedergabe oder Vorführung hat oder erhalten wird, bevor er die Geräte für den besagten Zweck verwendet 

8.11.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, das Unternehmen in Bezug auf jegliche Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts zu entschädigen, die durch die Übertragung, Aufzeichnung, Ausstrahlung, Wiederausstrahlung von Ton- und Bildprojektionen im Namen des Kunden verursacht werden. 

8.12. Vertraulichkeit  

Alle Angebote, Verträge, Pläne und Spezifikationen, die das Unternehmen dem Kunden zur Verfügung stellt, sind vertraulich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, weder für Ausschreibungen noch für andere Zwecke.

Published in 2026.